Mitgliedschaft

Die Kirchengemeinde St. Johann hat derzeit gut 3.300 Gemeindeglieder.

Wie wird man Mitglied?
Mit der Taufe wird ein Kind, Jugendlicher oder Erwachsener Mitglied einer Kirchengemeinde, wodurch die getaufte Person entweder zur Taufgemeinde oder zu einer frei gewählten Gemeinde gehört. Ein Gemeindewechsel aus der aktuellen in eine Wunschgemeinde ist jederzeit durch Ausfüllen eines Formulars möglich. Zieht jemand um, ändert sich häufig mit der Wohnsitzummeldung auch die Gemeindezugehörigkeit, da jede Kirchengemeinde ihren eigenen Bezirk hat.

Was bedeutet die Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde?
Die Mitgliedschaft bedeutet, Teil der Ortsgemeinde St. Johann und auch der Kirche in Deutschland und weltweit zu sein. Christinnen und Christen sind verbunden durch ihren Glauben an den dreieinigen Gott, teilen in Kirchengemeinden alltägliche Probleme und feiern die kirchlichen Feste gemeinsam, sind füreinander und für Menschen in Notlagen da.
Mitgliedern einer Kirchengemeinde ist immer auch die göttliche Dimension wichtig, die Einzelnen und der Gemeinschaft Halt gibt, Sinn stiftet und zum Füreinander-Da-Sein aufruft.

Wer Mitglied ist, hat Wahlrecht: Das Leitungsgremium der Kirchengemeinde, den Kirchenvorstand, können nur Mitglieder wählen. Auch die Möglichkeit, selbst im Kirchenvorstand mitzuarbeiten, besteht nur für diejenigen, die zur Gemeinde gehören.

Weitere Ehrenämter sind unabhängig von der Mitgliedschaft: In den vielen Teams, die in St. Johann aktiv sind, bringen sich auch Menschen ein, die nicht zur Gemeinde gehören. (s. Ehrenamt)

Eine Patenschaft kann nur übernehmen, wer Mitglied einer Kirchengemeinde ist. Wird jemand in einer anderen als der eigenen Gemeinde Patin/Pate, wird eine Patenbescheinigung verlangt: die Bestätigung, dass die Person Mitglied einer Kirchengemeinde ist.

Bei einer kirchlichen Trauung muss eine/r der beiden Eheleute Mitglied in einer Kirchengemeinde sein; bei der Taufe eines Kindes ein Elternteil. Eine kirchliche Bestattung wird in der Regel nur für Mitglieder durchgeführt; Ausnahmen müssen geprüft werden.

Wer Mitglied einer Kirchengemeinde ist, zahlt Kirchensteuer. Diese Steuer wird vom Staat eingezogen und beträgt 9% von der Einkommenssteuer, also in der Regel einen geringen Anteil vom monatlichen Verdienst. Die Kirchensteuer trägt im Wesentlichen die Arbeit in den Kirchengemeinden und wird für Angebote an Kinder und Jugendliche genauso verwendet wie für die Unterhaltung von Gebäuden und die Bezahlung des Personals.

Bei einem Kirchenaustritt bleibt die Taufe gültig. Möchte jemand später wieder eintreten, kann dies mit einem Wiedereintrittsformular geschehen, das in jeder Kirchengemeinde erhältlich ist. Oder für den erneuten Eintritt kann am 1. Freitag im Monat zwischen 16 und 18 Uhr die Wiedereintrittsstelle der Lemgoer Kirchengemeinden in der Sakristei St. Nicolai aufgesucht werden.