Der Gottesdienst im Rahmen einer Beerdigung will den Angehörigen und Freunden, den Nachbarn und Bekannten den Trost unseres Glaubens zusprechen; in diesem Rahmen wird versucht, dem manchmal Unbegreiflichen, dem Schmerz und der Trauer Ausdruck zu verleihen.
Bestattungsvorsorge
Die Beerdigung kann schon zu Lebzeiten vorbereitet werden. Wünsche und Vorstellungen für einen Gottesdienst oder die Bestattungsform können mit Vertrauten besprochen und schriftlich fixiert werden. Außerdem bietet jedes Bestattungsinstitut die Möglichkeit an, einen Bestattungsvorsorgevertrag abzuschließen. Diesen kann man für sich selber oder für eine andere Person ausgestalten. Er besteht aus zwei Teilen. Der eine Teil beinhaltet die Festlegung der Bestattungsform und die Wünsche für die Trauerfeier. Der zweite Teil beinhaltet die Errechnung der voraussichtlichen Bestattungskosten.
Aussegnung
Wenn ein Trauerfall eintritt und Sie das Bedürfnis haben, unmittelbar am Sterbebett von der verstorbenen Person Abschied zu nehmen, kommt der/die Pfarrer/-in für eine Aussegnung zu Ihnen in die Wohnung bzw. ins Krankenhaus oder Pflegeheim. Bei dieser kleinen Feier werden Gebete gesprochen, aus der Bibel gelesen, und der Verstorbene wird mit Gottes Segen aus der Gemeinschaft der Lebenden entlassen. Es kann hilfreich sein, sich direkt nach einem Todesfall den traditionellen christlichen Worten zu öffnen, um dem Unfassbaren des Todes Ausdruck zu geben.
Im Vorfeld
Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten respektiert werden. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten. Wenden Sie sich zur Organisation der Beerdigung zunächst an ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens. Normalerweise regelt dieses Unternehmen alle wichtigen Formalitäten für Sie (Standesamt, Friedhofsverwaltung, Krankenkasse, Versicherungen). Das Bestattungsunternehmen setzt dann in Absprache mit Ihnen, dem/der Pfarrer/-in und der Friedhofsverwaltung den Termin der Trauerfeier fest. Anschließend kommt der/die Pfarrer/-in zu Ihnen bzw. in die Wohnung der verstorbenen Person zu einem Trauergespräch.
Trauergespräch
In diesem vertraulichen Gespräch kann all das offen zur Sprache kommen, was Sie hinsichtlich des/der Verstorbenen und Ihrer Beziehung zu ihm/ihr bewegt. Die Biographie des/der Verstorbenen sowie die Gestaltung des Trauergottesdienstes mit Liedern und Texten sind Inhalt des Gesprächs.
Nicht-Kirchenmitglieder
Wenn jemand nicht (mehr) Mitglied in einer Kirche war, muss diese Entscheidung auch im Tod ernst genommen werden. In der Regel möchte der/diejenige, der/die aus der Kirche ausgetreten ist und auch niemals hat deutlich werden lassen, dass er/sie wieder zur christlichen Gemeinde dazugehören möchte, nicht kirchlich bestattet werden. Ausnahmen sind in seelsorgerlich begründeten Fällen möglich und liegen in der Verantwortung und im Ermessen des/der Pfarrers/-in.
Trauerfeier in der St. Johann-Kirche
Eine Trauerfeier in der St. Johann-Kirche ist möglich. Die Kirche ist ein Ort, an dem Menschen ihre Lebenssituation „in Freud und Leid“ vor Gott bringen und das Leben feiern. Hier findet darum auch der Abschied von einem Verstorbenen einen würdigen Platz. Die Beisetzung auf dem Friedhof kann am selben Tag nach dem Trauergottesdienst in der Kirche erfolgen oder an einem anderen Tag, jeweils in Absprache mit dem Pfarramt und der Friedhofsverwaltung. Für die Nutzung der Kirche und den Dienst des/der Organisten/-in fällt eine Gebühr an.
Haben Sie weitere Fragen, so schreiben Sie bitte per E-Mail an das Gemeindebüro oder eines der Pfarrämter.